Allgemeine Geschäftsbedingungen der Headz Agency AG

(Zuletzt aktualisiert: 16. April 2024)

 

1       Inhalt

1       Allgemeines

1.1        Geltungsbereich

1.2        Rangordnung

1.3        Änderung von Produkten und Dienstleistungen

1.4        Angebot und Vertragsabschluss

2       Vertragsgegenstand

3       Projektzusammenarbeit und Mitwirkungspflichten des Kunden

4       Preise und Zahlungsbedingungen

5       Vertragslaufzeit, Kündigung

6       Immaterialgüterrechte

7       Freistellung von der Haftung für Verletzung von Rechten Dritter

8       Gewährleistung

9       Haftung und Haftungsbeschränkung

10         Geheimhaltung und Datenschutz

11         Schlussbestimmungen.

 

 

 

 

 

 

1       Allgemeines

 

1.1      Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) sind auf die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der Headz Agency AG anwendbar. Diese Nutzungsbedingungen (“Bedingungen”) gelten für alle Produkte und Dienstleistungen der Headz Agency AG (“Headz”, “wir” oder “unser”), insbesondere für Kundensupport für unsere Produkte, unsere Website, unser Blog und unsere Foren (zusammen die “Dienstleistungen”). Management- und Nutzungsverträge fallen nicht unter diese AGB’s.

AGB’s von Kunden oder Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von Headz schriftlich bestätigt oder in Einzelvereinbarungen vereinbart werden.

 

1.2      Rangordnung

Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden Bedingungen vor.

 

1.3      Änderung von Produkten und Dienstleistungen

Wir können Produkte und/oder Dienstleistungen mit oder ohne vorherige Ankündigung hinzufügen oder jederzeit entfernen. Wir behalten uns das Recht vor, die Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern; in diesem Fall ersetzen die neuen Bedingungen frühere Versionen. Wenn wesentliche oder bedeutende Änderungen an diesen Bedingungen vorgenommen werden, werden Sie innerhalb unserer Dienste darüber informiert. Wir archivieren frühere Versionen der Bedingungen, die auf Anfrage erhältlich sind.[NBZ1]  Mit der weiteren Nutzung unserer Dienstleistungen erklären Sie sich mit den Änderungen dieser Bedingungen einverstanden.

 

1.4      Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung von Headz. Der Vertrag kommt auch ohne Bestätigung zustande, wenn Headz mit der Ausführung der Leistung beginnt.

 

2        Vertragsgegenstand

Headz berät Unternehmen, in der Kommunikations- und Marketingstrategie, hauptsächlich im Bereich Influencer- und Performance-Marketing (z.B. (Content-Marketing, Content-Creation, Online Kampagnen, AD-Kampagnen, SEO, Workshops, Events und Unternehmensberatung). Gleichzeitig unterstützt Headz Influencer (Managementvertrag) und monetarisieren die Reichweite der sozialen Medien. Sprich, Headz hilft Unternehmen und Influencern dabei, neue Geschäftsmodelle, das Schaffen einzigartiger Kundenerlebnisse und Strategien voranzutreiben. Dadurch professionalisiert Headz Influencer-Marketingkampagnen, indem u.a. das Kampagnenmanagement vollumfänglich von Headz übernommen wird.

Bei der Erstellung von Google Ads enthalten unsere Kampagnen standardmässig eine Anzeigengruppe. Weitere Anzeigengruppen in ein und derselben Kampagne werden zusätzlich offeriert.

Der Kunde stimmt im Falle einer Keyword-Kampagne bei Google zu, dass die Verwaltung der Ads-Kampagne über die Plattform von Headz erfolgt.
Headz kann benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber entsprechend betreuen. Headz wird dabei nicht den Interessen eines Kunden Vorrang vor den Interessen eines anderen Kunden einräumen. Headz erbringt keine exklusiven Dienstleistungen für einzelne Betriebe oder geografische Gebiete.

 

3       Projektzusammenarbeit und Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde und Headz bestimmen bei Auftragsvergabe je einen Projektverantwortlichen. Die beiden verantwortlichen Betreuer sind ermächtigt, im Rahmen der Projektabwicklung verbindliche Entscheidungen zu treffen, sofern solche nicht den Bestimmungen des Einzelvertrages oder diesen AGB’s widersprechen.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, alle organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Erbringung der Leistungen zu erfüllen. Bei Schnittstellen oder Drittsystemen endet die Gewähr von Headz bei den eigenen Systemen.
Zusätzliche Arbeiten und Ergänzungen, die nicht im Einzelvertrag aufgeführt sind, bedürfen einer Offerte und einer schriftlichen Auftragserteilung.
Spesen werden separat, nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.

Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Headz die vertragliche Leistung erfüllen kann. Insbesondere muss er Headz alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen mitteilen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Headz von der Leistungspflicht befreit. Leistet Headz dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Angebotspreise in Rechnung.

 

4       Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich jeweils in Schweizer Franken (CHF) exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer (MWST). Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, werden CHF 30.- Mahngebühren verrechnet. Beträge über CHF 5’000.- müssen zu 50 % im Voraus geleistet werden. Werden Klickkosten über Headz abgerechnet, so sind die entsprechenden Rechnungen ohne Abzüge spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Preisänderungen der Angebote von Headz sind jederzeit möglich. Für vereinbarte und bestätigte Aufträge werden die bei Vertragsabschluss gültigen Preise bis zum Vertragsende angewandt.

Die Rechnungsstellung erfolgt standardmässig monatlich. Laufende Kosten wie z. B. die Support Fee im Rahmen der Betreuung einer Keyword-Kampagne werden nachträglich verrechnet (monatlich / quartalsweise, zu Beginn des Folgemonats / Folgequartals). Werden Klickkosten über Headz abgerechnet, so erfolgt die Rechnungsstellung im Voraus (Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen).

Werden Leistungen Dritter, insbesondere Klickkosten für Suchmaschinenbetreiber, über Headz abgerechnet und gerät der Kunde mit der Vergütung dieser Kosten in Verzug, so ist Headz, nach vorgängiger Information des Auftraggebers (Telefon, E-Mail) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen, insbesondere laufende Keyword-Kampagnen sofort zu pausieren. Eine Reaktivierung erfolgt nach Eingang (Valuta) des offenen Rechnungsbetrages.

Falls es nicht möglich ist, eine betriebseigene Kreditkarte für die Abrechnung der monatlichen Klickkosten zu hinterlegen, können Klickkosten für einen Zuschlag (Kreditkartenkommission & Administrationsaufwand), die effektiven Klickkosten über unsere Kreditkarte per Vorauskasse abgebucht werden.

 

5       Vertragslaufzeit, Kündigung

Die Laufzeit des Einzelvertrages wird zwischen dem Kunden und Headz im Einzelvertrag vereinbart.
Das Recht zur jederzeitigen Kündigung gemäss Art. 404 OR bleibt davon unberührt. Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch Headz liegen unter anderem vor, wenn i) der Kunde seine Zahlung einstellt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird; ii) Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird; iii) der Vertragspartner die Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und Begriffen gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht verstösst; iv) ein wichtiger Grund vorliegt, wenn Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte beanstandet.

 

6       Immaterialgüterrechte

Im laufenden Auftragsverhältnis stehen sämtliche vom Künstler für den Auftraggeber geschaffene Inhalte Headz zur Nutzung frei zur Verfügung. Headz überträgt dem Kunden keine Immaterialgüterrechte daran, ausser die Buy-Outs wurden im Angebot geregelt.
[NBZ3]

 

7       Freistellung von der Haftung für Verletzung von Rechten Dritter

Headz prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Web- oder Social Media-Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.

Headz behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette [NBZ4] verstossen. Headz führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten/enthaltenen Inhalte durch.

Der Auftraggeber hält Headz hiermit von allen Ansprüchen Dritter, die dadurch entstehen, dass der Kunde Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich schadlos

 

8       Gewährleistung

Headz übernimmt die Gewähr dafür, dass die Dienstleistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Die Zusage auf Aufnahme bei einem Suchdienst oder Internetverzeichnis sowie die Garantie auf bestimmte Rankingpositionen in den Ergebnisseiten der Suchmaschinen wird dabei von Headz ausdrücklich nicht gewährt. Die Gewährleistung von Headz endet vor der Schnittstelle oder bei Drittsystemen zwischen Headz und dem Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die notwendigen organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Leistungserbringung zu erfüllen.
Headz kann nicht gewährleisten, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Unterbeauftragte von Headz stets unterbrechungs-, störungs- sowie fehlerfrei und sicher vorhanden sind. Headz führt die Aufträge des Kunden persönlich aus. Headz kann die Besorgung eines Auftrags jedoch an einen Dritten übertragen.
Der Kunde muss Mängel unverzüglich schriftlich rügen und den adäquaten Kausalzusammenhang zwischen Dienstleistung bzw. Produkt und Mangel belegen, andernfalls verwirkt der Rügeanspruch. Nimmt Headz auf Anforderungen des Auftraggebers die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler ausserhalb des Verantwortungsbereiches von Headz vorliegen, kann Headz den Aufwand in Rechnung stellen.

 

9       Haftung und Haftungsbeschränkung

Headz haftet für etwaige Schäden, unabhängig vom Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn Headz seine Verpflichtung gegenüber dem Kunden nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von Headz nicht ordnungsgemäss geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäss funktionieren.

Headz informiert die von ihnen engagierten Künstler über die geltenden Vorschriften des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettberwerb (UWG) vom 19. Dezember 1986 (SR 241), insbesondere über die Kennzeichnungspflicht von Werbungen gemäss Art. 2 UWG. Die Influencer verpflichten sich gegenüber Headz und dem Auftraggeber, die Grundsätze – Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation und den Vorgaben zu Werbe- und Gewinnspielen der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) sowie die Richtlinie des Presserates zur «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten», insbesondere der Punkte 10.1-10.3 einzuhalten.

 

10    Geheimhaltung und Datenschutz

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von Headz oder im Auftrag von Headz handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten.

Informationen zur Verarbeitung der von uns erhobenen Personendaten sind in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website veröffentlicht. Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: www.headz-agengy.ch/datenschutz/

 

11    Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschliesslich Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Bestimmung.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Wurde keine gegenteilige Vereinbarung getroffen, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB

Für das Vertragsverhältnis und die zur Durchführung bzw. der Erfüllung der vertraglichen Dienstleistungen sowie die sich daraus ergebenden Ansprüche kommt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht zur Anwendung.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz von Headz in Winterthur. Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des schweizerischen Internationalen Privatrechts (IPRG) und internationalen Vereinbarungen.

 


 

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